Transportversicherungen
Die Transportversicherung ist der Ursprung der Tätigkeit des Versicherungsmaklers in der Hanse. Und sie hat auch nach inzwischen mehr als 100 Jahren nicht an Bedeutung verloren. Zu Lande, zu Wasser, in der Luft – überall werden Güter transportiert. So vielfältig wie diese Transporte sind leider auch die Schäden, die dabei entstehen können. Tritt ein Schadenfall ein, bedeutet das nicht nur eine enorme Störung des laufenden Betriebes, sondern auch einen erheblichen administrativen Aufwand. Besser also, es kommt erst gar nicht dazu. Viele Schäden könnten tatsächlich schon im Vorwege verhindert werden – Stichwort „Loss Prevention". In den meisten Fällen hilft dann die Transportversicherung in folgenden Bereichen: Waren- bzw. Güterversicherung, Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung sowie Sonderzweige.
Weitere Infos unter www.gdv.de
Im Rahmen einer Waren- oder Güterversicherung besteht Versicherungsschutz für Güter aller Art während der Dauer der Beförderung weltweit. Die Versicherung umfasst die reinen Transportvorgänge mit allen, auch wechselnden, Transportmitteln inklusive notwendiger Umladungen und transportbedingter Zwischenlagerungen.
In der Werkverkehrsversicherung (Handels- und Produktionsfirmen) sind dabei versicherbar die Güter von Groß-, Einzelhandels-, Handwerks- und Fabrikationsbetrieben, die mit eigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern für eigene Zwecke befördert werden. Die beförderten Güter müssen im Eigentum des Unternehmens oder von Ihm gekauft, verkauft, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
Die Autoinhaltsversicherung (z. B. Bauunternehmen oder auch Installationsbetriebe etc.) versichert Güter jeglicher Art während der Beförderung mit eigenen, gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen zu Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten Deutschlands.
Zu den Kaskoversicherungen zählen die Seekaskoversicherung, hier werden Seeschiffe gegen Totalverlust und Teilschäden versichert (verursacht durch die Gefahren der See), Verschollenheit, Verfügung von hoher Hand oder Piraterie, die Flusskaskoversicherung zur Absicherung von gewerblich genutzten Binnenschiffen, die Baurisikoversicherung greift beim Schiffsneubau mit allen seinen Bestandteilen während der Bau- und Erprobungsphase bis zur Übergabe an den Auftraggeber. Entstehen Dritten durch den Neubau Schäden oder kommt es zu Schäden an den Werftanlagen, gelten diese ebenfalls versichert. Weiterhin zu nennen sind hier die Reparaturhaftpflicht für die Haftung der Werft nach deren Dock- und Reparaturbedingungen für Schäden an Schiffen, die sich zur Reparatur oder Instandsetzung auf der Werft befinden. Ebenfalls versichert sind Schäden an den von der Werft erbrachten Reparaturleistungen sowie die Landkaskoversicherung zur Versicherung von Landfahrzeugen (z.B. Eisenbahnen, Straßenbahnen oder sonstigen Spezialfahrzeugen), die nicht im Rahmen der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung versicherbar sind.
Sondersparten
Ausstellungsversicherung: Versichert gelten neben dem Aufenthalt während der Ausstellung auch Transporte zu einer Ausstellung sowie der Rücktransport und damit verbundene Lagerungen. Versicherbare Sachen sind Ausstellungsgüter aller Art, auch Kunstgegenstände (vgl. Kunstgegenstandversicherung) mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, nebst Stand und Standausrüstung.
Reisegepäckversicherung: Während der versicherten Reise gilt das Reisegepäck des Versicherungsnehmers bzw. der mitreisenden Angehörigen versichert. Hierzu zählen insbesondere Kleidung, Reiseutensilien, Schmuck, Reiseandenken uvm.
Musikinstrumentenversicherung: Im Rahmen einer Allgefahrendeckung können näher bezeichnete Musikinstrumente zu Hause, auf Reisen und während der Benutzung versichert werden.
Valorenversicherung: Versichert gelten Wertgegenstände (z.B. Bargeld, geldwerte Papiere und Dokumente, Edelmetalle, Juwelierwaren) während der Beförderung durch Frachtführer oder Begleitpersonen. Versicherungsschutz besteht gegen Transport- und Lagergefahren.